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Bundestag & Gesetze

Zehn-Punkte-Plan gegen Terror: Diese Regeln sollen für alle gelten

Das Bundeskabinett hat einen Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terror beschlossen. Einige Verschärfungen betreffen längst nicht nur Extremisten.

Richterhammer auf Gesetzbüchern neben einem Laptop
Symbolbild (KI-generiert)

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Die Bundesregierung reagiert auf den Anschlag beim Berliner Christopher Street Day mit einem Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terrorismus. Das Kabinett hat ihn am Mittwoch beschlossen. Vorgestellt haben ihn Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Mehrere Punkte reichen weit über die Terrorabwehr hinaus.

Was ist der Anlass für den Plan?

Im Juli war ein 21-jähriger Islamist in Berlin mit einem Fahrzeug in die Menge beim CSD gefahren. Eine Frau starb, mindestens 31 weitere Menschen wurden verletzt. Der Täter war bereits zuvor verurteilt worden, die Strafe war zur Bewährung ausgesetzt.

Seitdem wird darüber diskutiert, wie der Staat Gefährder besser im Blick behalten kann. Der nun beschlossene Plan bündelt Änderungen im Strafrecht, im Jugendstrafrecht und bei den Befugnissen der Polizei.

Mehr Überwachung von Gefährdern

Dobrindt will vor allem Gefährder stärker überwachen. Dazu sollen elektronische Fußfesseln häufiger eingesetzt werden. Außerdem sollen IP-Adressen gespeichert und Verbindungsdaten zur Gefahrenabwehr gesichert werden können. Das soll künftig nicht nur für Bundesbehörden gelten, sondern auch für die Polizei der Länder.

Hinzu kommen neue Straftatbestände. Die Verbreitung von Propagandamaterial soll in mehr Fällen strafbar sein. Wer Spenden für terroristische Zwecke sammelt, soll härter bestraft werden. Auch bei Bewährungsentscheidungen soll die öffentliche Sicherheit stärker berücksichtigt werden.

Weitere Punkte betreffen einheitliche Regeln bei Bund und Ländern, etwa zur Sicherungsverwahrung und zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Gefährliche Personen und extremistische Vereinigungen sollen stärker beobachtet werden. Außerdem sieht der Plan Programme zur Prävention und Deradikalisierung vor.

Die Überraschung beim Messer

Die wohl spürbarste Änderung betrifft aber nicht nur Terroristen. Für besonders gefährliche Körperverletzungen mit Messern oder anderen gefährlichen Waffen soll eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft gelten. Voraussetzung ist, dass das Opfer in Lebensgefahr gerät oder schwere Gesundheitsschäden drohen. Die Regel soll für alle Messerangriffe gelten, egal aus welchem Motiv. Damit würde eine solche Tat rechtlich zum Verbrechen.

Auch beim Jugendstrafrecht gibt es eine Neuerung. Wenden Gerichte es auf 18- bis 20-Jährige an, müssen sie das künftig ausdrücklich begründen. Hubig betonte, das Jugendstrafrecht stehe nicht für eine nachgiebige Justiz. In bestimmten Fällen seien aber Anpassungen nötig.

Kritik an Lücken im Plan

Unumstritten ist das Paket nicht. Kritiker bemängeln, dass für die Prävention und Deradikalisierung keine klare Finanzierung genannt wird. Zudem wird angemerkt, dass die schärferen Messer-Regeln mit dem Ablauf des Berliner Anschlags, bei dem ein Fahrzeug eingesetzt wurde, nichts zu tun haben.

  • Noch nichts in Kraft: Das Kabinett hat den Plan beschlossen, die Gesetze muss der Bundestag noch verabschieden.
  • Messer-Angriffe: Geplant ist mindestens ein Jahr Haft bei lebensgefährlichen Attacken, unabhängig vom Motiv.
  • Ihre Internetdaten: IP-Adressen und Verbindungsdaten sollen zur Gefahrenabwehr gesichert werden können, auch durch Landespolizeien.
  • Junge Erwachsene: Gerichte müssen die Anwendung von Jugendstrafrecht bei 18- bis 20-Jährigen künftig begründen.
  • Fußfessel: Gefährder sollen häufiger elektronisch überwacht werden.

Als Nächstes geht das Paket ins parlamentarische Verfahren. Dort dürfte vor allem die Speicherung von IP-Adressen und Verbindungsdaten für Streit sorgen.

Quellen