Deutschland
Pflegereform im Kabinett: Diese Mehrkosten kommen auf Kinderlose zu
Das Kabinett hat die Pflegereform final beschlossen: Der Kinderlosen-Zuschlag steigt stärker als zunächst gemeldet, dafür bleibt der Grundbeitrag stabil. Alle bestätigten Zahlen im Überblick.

Von D247 Redaktion · · aktualisiert
Update, 1. Oktober, 16:30 Uhr: Die endgültigen Zahlen stehen fest – und sie weichen von den zunächst gemeldeten Werten ab. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des „Pflegeneuordnungsgesetzes“ verabschiedet. Der Zuschlag für Kinderlose steigt stärker als ursprünglich berichtet, dafür bleibt der allgemeine Beitragssatz stabil. Dieser Artikel wurde komplett mit den bestätigten Daten aktualisiert.
Warum musste die Bundesregierung jetzt handeln?
Der Pflegeversicherung droht eine Finanzlücke von rund acht Milliarden Euro im kommenden Jahr. Ohne weitere Zuschüsse drohe laut GKV-Spitzenverband bereits ab Oktober die Zahlungsunfähigkeit: Für dieses Jahr wird ein Gesamtdefizit von 4,4 Milliarden Euro erwartet, 2027 könnten es 7,5 Milliarden Euro sein.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) spricht von einem „ersten wichtigen Schritt“ zur Stabilisierung des Pflegesystems. Eine umfassende Strukturreform ist dagegen ausgeklammert, weil Union und SPD bei zentralen Detailfragen keine Einigung fanden.
Was ändert sich konkret bei den Beiträgen?
- Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt stabil bei 3,6 Prozent.
- Der Zuschlag für Kinderlose steigt um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent – ihr Gesamtbeitrag klettert damit auf 4,5 Prozent des Bruttolohns.
- Die Beitragsbemessungsgrenze wird um 300 Euro pro Monat angehoben, und damit weniger stark als ursprünglich geplant. Sie liegt aktuell bei 5.812,50 Euro im Monat beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr – nur bis zu diesem Betrag wird das Einkommen für die Pflegeversicherung herangezogen.
- Ab dem kommenden Jahr wird zusätzlich ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für mitversicherte Ehegatten oder Lebenspartner fällig. Ausnahmen soll es etwa für Eltern von Kindern mit Behinderungen und für pflegende Angehörige geben.
- Auch für Minijobs fallen künftig Pflegeversicherungsbeiträge an. Das soll jährlich 1,4 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen bringen.
Was bedeutet das für Pflegebedürftige und Angehörige?
- Für Pflegegrad 1 entfällt bei der häuslichen Pflege der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat.
- Pflegende An- und Zugehörige behalten anders als ursprünglich geplant ihre vollen Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflegeversicherung.
- Ab 2028 soll es Akut-Kurzzeitpflegeplätze geben, zudem ist ein Überbrückungsbudget für Notdienste in der ambulanten Pflege sowie vollstationäre Kurzzeitpflege geplant.
- Familien mit pflegebedürftigen Kindern erhalten ein neues Sozialraumbudget von bis zu 300 Euro im Monat, umgerechnet rund 3.600 Euro im Jahr, für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag.
- Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung jährlich an die Inflation angepasst werden.
- Neu ist zudem ein „Check-up 60+“: Versicherte ab 60 Jahren erhalten künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Was wurde vertagt – und wie geht es weiter?
Die von der SPD geforderte Deckelung der Eigenanteile für Heimbewohner, der sogenannte Pflegedeckel, kommt vorerst nicht. Linnemann hält davon wenig: Er spare nur rund 300 Euro im Monat und löse das Grundproblem nicht. Auch der von der SPD verlangte Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung ist nicht Teil des aktuellen Entwurfs – Linnemann sieht dabei verfassungsrechtliche Hürden, weil in das Eigentum der privaten Kassen eingegriffen würde.
Über diese großen Strukturfragen soll eine neue Kommission beraten. Sie soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen, Ziel ist ein Kabinettsbeschluss bis Ostern 2027, damit eine Strukturreform zum 1. Juli 2027 in Kraft treten kann. Zunächst muss aber der aktuelle Gesetzentwurf noch den Bundestag passieren.
Das sollten Sie jetzt wissen
- Der Zuschlag für Kinderlose steigt 2027 von 0,6 auf 0,9 Beitragspunkte, nicht auf 0,7 Punkte wie zunächst gemeldet.
- Versicherte mit Kind zahlen weiterhin 3,6 Prozent ihres Bruttolohns, ohne den Zuschlag für Kinderlose.
- Für mitversicherte Ehepartner wird erstmals ein eigener Beitragszuschlag von 0,52 Prozent fällig.
- Der Entlastungsbetrag für häusliche Pflege bei Pflegegrad 1 entfällt.
- Eine große Strukturreform der Pflegeversicherung soll frühestens zum 1. Juli 2027 kommen.
Die Zahl der Pflegebedürftigen ist seit 2005 von 1,95 Millionen auf rund sechs Millionen Menschen gestiegen, die Ausgaben der Pflegeversicherung im gleichen Zeitraum von rund 17 auf 70,4 Milliarden Euro. Der GKV-Zusatzbeitrag für 2027 und die hier beschriebenen Pflege-Beiträge betreffen damit einen wachsenden Teil der Versicherten.
Quellen
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.
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