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Arbeitsmarkt

Mindestlohn 2027: So viel mehr Geld bekommen sechs Millionen Menschen

Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn erneut. Wie hoch der neue Stundenlohn ausfällt und wer davon profitiert.

Euromünzen und Geldscheine auf einem Tisch
Symbolbild (KI-generiert)

Von ·

Millionen Beschäftigte in Deutschland können sich auf mehr Geld einstellen. Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn erneut, nachdem er bereits Anfang 2026 kräftig angehoben wurde. Wie hoch der neue Stundenlohn ausfällt und was das für Minijobber bedeutet, zeigt ein Blick auf die Beschlusslage.

Wer hat die Erhöhung eigentlich beschlossen?

Die Mindestlohnkommission, ein unabhängiges Gremium aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern, hatte die Stufenerhöhung bereits im Juni 2025 einstimmig festgelegt. Das Bundeskabinett bestätigte den Beschluss im Oktober 2025 mit der fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Damit steht die Zahl seit Längerem fest, nur der Stichtag rückt jetzt näher. Die Kommission orientiert sich dabei seit 2024 auch an Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie, die als Referenzwert 60 Prozent des Bruttomedianlohns nennt.

Wie hat sich der Mindestlohn zuletzt entwickelt?

Die Erhöhung auf 14,60 Euro reiht sich in eine Serie jährlicher Anpassungen ein. Zum 1. Oktober 2022 war der Mindestlohn zunächst auf 12 Euro gestiegen, zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro. Mit dem Sprung auf 13,90 Euro zu Jahresbeginn 2026 und nun 14,60 Euro zu Jahresbeginn 2027 hat sich der Stundenlohn seit Herbst 2022 um mehr als ein Fünftel erhöht.

Wie viel Geld steckt konkret dahinter?

Der Mindestlohn war zum 1. Januar 2026 bereits auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Zum 1. Januar 2027 legt er um weitere 0,70 Euro auf 14,60 Euro zu, ein Plus von rund fünf Prozent. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt das ein Bruttogehalt von etwa 2.528,72 Euro im Monat. Aufs Jahr gerechnet bedeutet die Erhöhung für Vollzeitbeschäftigte ein Plus von rund 1.450 Euro brutto. Netto bleiben je nach Steuerklasse zwischen etwa 70 und 95 Euro monatlich mehr übrig.

Was ändert sich noch neben dem Stundenlohn?

Mit dem Mindestlohn koppelt der Gesetzgeber auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Sie steigt zum Jahreswechsel von 603 Euro auf 633 Euro im Monat, die maximale Arbeitszeit bleibt bei rund 43,3 Stunden im Monat nahezu konstant. Für die Rente bringt der Mindestlohn allerdings nur begrenzt etwas: Wer ganzjährig in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, sammelt rein rechnerisch etwa 0,58 Entgeltpunkte im Jahr an, deutlich weniger als ein Durchschnittsverdiener.

Profitieren sollen von der Anhebung nach Angaben der Mindestlohnkommission rund sechs Millionen Beschäftigte in Deutschland, deren Stundenlohn bislang unter der neuen Grenze liegt. Betroffen sind vor allem Branchen mit vielen Teilzeit- und Aushilfsjobs wie Gastronomie, Einzelhandel und Reinigungsgewerbe.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde.
  • Vollzeitbeschäftigte erhalten dadurch brutto rund 1.450 Euro mehr im Jahr.
  • Die Minijob-Grenze klettert gleichzeitig von 603 auf 633 Euro im Monat.
  • Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland profitieren von der Anhebung.
  • Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Gehaltsabrechnung ab Januar, ob der neue Satz korrekt angewendet wird.

Ob es nach 2027 eine weitere automatische Anpassung gibt, entscheidet die Mindestlohnkommission turnusgemäß erst wieder in den kommenden Jahren.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.