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Arbeitsmarkt

Minijob-Grenze 2027: 633 Euro Verdienst, aber höhere Steuer

Die Minijob-Grenze steigt 2027 auf 633 Euro, gekoppelt an den höheren Mindestlohn. Eine geplante Steuererhöhung könnte den Vorteil für viele Minijobber aber wieder aufzehren.

Bargeld, Lohnabrechnung und Taschenrechner auf einem Küchentisch als Symbolbild für Minijob-Verdienstgrenze
Symbolbild (KI-generiert)

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Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2027 von 603 auf 633 Euro im Monat. Grund ist die gekoppelte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Gleichzeitig plant die Bundesregierung eine deutlich höhere Pauschsteuer, die den Vorteil für viele der rund sieben Millionen Minijobber in Deutschland wieder aufzehren könnte.

Details: Warum die Grenze steigt

Seit 2022 ist die Minijob-Grenze fest an den Mindestlohn gekoppelt. Sie orientiert sich an einem Arbeitsumfang von zehn Wochenstunden zum jeweils gültigen Mindestlohn. Weil der Mindestlohn zum 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde steigt, wächst automatisch auch die Verdienstgrenze: von 603 Euro auf 633 Euro im Monat, auf das Jahr gerechnet von 7.236 auf 7.596 Euro.

Für Beschäftigte, die exakt zum Mindestlohn arbeiten, ändert sich an der monatlichen Arbeitszeit praktisch nichts: Bei 14,60 Euro pro Stunde ergeben 633 Euro rund 43,4 Arbeitsstunden im Monat – ähnlich viel wie bisher bei 603 Euro und 13,90 Euro Stundenlohn. Nur wer mehr als den Mindestlohn verdient, kann durch die höhere Grenze künftig einige Stunden mehr arbeiten, ohne in die Sozialversicherungspflicht als Midijobber zu rutschen. Das betrifft vor allem Teilzeitbeschäftigte, deren Zahl zuletzt auf ein Rekordhoch gestiegen ist.

Die neue Grenze ist Teil des Entwurfs zur Einkommensteuerreform 2027, den das Bundeskabinett bereits beschlossen hat. Das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag ist aber noch nicht abgeschlossen.

Was bedeutet das für Minijobber?

Parallel zur höheren Verdienstgrenze will die Bundesregierung die einheitliche Pauschsteuer für Minijobs von derzeit 2 Prozent auf 5 Prozent anheben. Diese Pauschsteuer deckt pauschal Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ab und wird normalerweise vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abgeführt.

  • Bei einem Verdienst von 633 Euro steigen die pauschalen Abgaben von derzeit 12,66 Euro auf künftig 31,65 Euro im Monat.
  • Das entspricht einer Mehrbelastung von 18,99 Euro im Monat oder 227,88 Euro im Jahr.
  • Arbeitgeber können diese Pauschsteuer vertraglich auf die Beschäftigten abwälzen – ob das passiert, hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab.
  • Wird die Steuer auf den Minijobber umgelegt, kann der Netto-Vorteil der höheren Verdienstgrenze ganz oder teilweise verschwinden.

Ob und in welchem Umfang die Mehrkosten an die Beschäftigten weitergegeben werden, ist damit in der Praxis von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.

Was passiert als Nächstes?

Der Bundestag muss den Entwurf zur Einkommensteuerreform 2027 noch final beraten und beschließen. Bis zum Jahreswechsel kann sich an Details wie der genauen Höhe der Pauschsteuer noch etwas ändern. Minijobber und Arbeitgeber erfahren die endgültigen Regeln voraussichtlich erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den kommenden Wochen. Auch bei den Sozialabgaben 2027 stehen zum Jahreswechsel weitere Änderungen an.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.