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Job & Karriere

Mercedes-Benz einigt sich auf vier Pflicht-Bürotage pro Woche

Mercedes-Benz und der Betriebsrat haben sich auf bis zu vier Pflicht-Bürotage pro Woche geeinigt. Die neue Regelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Leeres modernes Großraumbüro am frühen Morgen mit aufgeräumten Schreibtischen
Symbolbild (KI-generiert)

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Mercedes-Benz und der Betriebsrat haben sich auf eine neue Regelung zur Büropräsenz geeinigt: Künftig können Führungskräfte für Beschäftigte in der Verwaltung bis zu vier Tage pro Woche Anwesenheit im Büro ohne Begründung festlegen. Die neue Konzernbetriebsvereinbarung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, sofern die Betriebsratsgremien an den einzelnen Standorten zustimmen.

Was sich ändert

Die bisherige Regelung räumte Beschäftigten in der Verwaltung vergleichsweise große Freiheit bei der Wahl des Arbeitsortes ein. Künftig soll die Anwesenheit im Büro von bis zu vier Tagen pro Woche zum Standard werden, Ausnahmen sollen individuell zwischen Führungskraft und Beschäftigten besprochen werden. Vorausgegangen waren Verhandlungen zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat, nachdem Mercedes-Benz die bisherige Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten gekündigt hatte. Kommt bis Ende März 2027 keine neue Vereinbarung zustande, stünden die Standorte ganz ohne geregeltes Homeoffice da.

Hintergrund ist der Sparkurs des Konzerns: Mercedes-Benz will die Kosten am Standort Deutschland senken, um wettbewerbsfähiger zu werden. Produktionsvorstand Michael Schiebe hatte zuletzt mit der Schließung von zwei deutschen Werken gedroht, sollten die Kosten nicht sinken. Gegen die Sparpläne des Managements hatte es in den vergangenen Monaten mehrfach Protestaktionen von Beschäftigten gegeben.

Was bedeutet das für Betroffene?

  • Betroffen sind Beschäftigte in der Verwaltung, die bislang häufiger im Homeoffice gearbeitet haben.
  • Führungskräfte können die vier Präsenztage ohne Begründung anordnen, individuelle Ausnahmen bleiben laut Vereinbarung möglich.
  • Die Regelung greift erst nach Zustimmung der Betriebsratsgremien an den jeweiligen Standorten.
  • Ohne neue Vereinbarung würde ab Ende März 2027 keine konzernweite Regelung zum mobilen Arbeiten mehr gelten.

Was passiert als Nächstes?

Die Betriebsratsgremien an den einzelnen Mercedes-Standorten müssen der Vereinbarung noch zustimmen, bevor sie zum 1. Januar 2027 wirksam werden kann. Der Konzern treibt parallel weitere Sparmaßnahmen voran: Produktionsvorstand Schiebe fordert zudem eine höhere Wöchentliche Arbeitszeit für einen Teil der Belegschaft, was die IG Metall ablehnt. Ähnliche Debatten um längere Arbeitszeiten und weniger Homeoffice laufen derzeit auch bei anderen deutschen Autobauern wie Volkswagen.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.