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Job & Karriere

Weihnachtsgeld 2026: Wer Anspruch hat und wie viel es im Schnitt gibt

Nicht jeder Beschäftigte hat Anspruch auf Weihnachtsgeld. Wer es bekommt, wovon die Höhe abhängt und wann das Geld meist überwiesen wird.

Briefumschlag mit Geldscheinen und Tannenzweig, Symbolbild Weihnachtsgeld
Symbolbild (KI-generiert)

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Für viele Beschäftigte steht in den kommenden Wochen eine zusätzliche Zahlung auf dem Gehaltszettel: das Weihnachtsgeld. Doch längst nicht jeder hat darauf einen Anspruch – und die Höhe unterscheidet sich stark je nach Branche und Tarifbindung.

Wer bekommt Weihnachtsgeld – und wie viel?

Nach der jüngsten verfügbaren Erhebung des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung von November 2025 erhalten bundesweit 51 Prozent aller Beschäftigten eine Weihnachtsgratifikation. Die Auswertung stützt sich auf Angaben von mehr als 58.000 Beschäftigten über das Portal Lohnspiegel.de.

Entscheidend ist dabei die Tarifbindung: In Betrieben mit Tarifvertrag bekommen 77 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld, ohne Tarifvertrag nur 41 Prozent. Die vertraglich vereinbarten Beträge reichen der Erhebung zufolge von 250 Euro bis zu mehr als 4.200 Euro, je nach Branche und Entgeltgruppe. Männer (54 Prozent) bekommen etwas häufiger Weihnachtsgeld als Frauen (48 Prozent), Beschäftigte in Westdeutschland (53 Prozent) häufiger als in Ostdeutschland (41 Prozent).

Für die Auszahlung 2026 könnte es für viele Tarifbeschäftigte etwas mehr Geld geben: Nach der WSI-Halbjahresbilanz sind die Tariflöhne im laufenden Jahr durch bereits ausgehandelte und neue Abschlüsse im Schnitt um 3,1 Prozent gestiegen. Da sich Weihnachtsgeld in vielen Tarifverträgen an der laufenden Vergütung bemisst, dürfte das auch die Jahresendzahlung vieler Beschäftigter leicht anheben. Unabhängig davon steigt zum Jahreswechsel ohnehin der gesetzliche Mindestlohn weiter an.

Was bedeutet das für Betroffene?

  • Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Er ergibt sich nur aus einem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus betrieblicher Übung, wenn der Arbeitgeber die Zahlung mehrmals vorbehaltlos geleistet hat.
  • Wer keinem Tarifvertrag unterliegt und auch im Arbeitsvertrag keine Regelung findet, hat in der Regel keinen Anspruch – die Zahlung bleibt dann freiwillig. Zuletzt zeigte sich etwa bei VW und der Kündigung von Tarifverträgen, wie stark solche Vereinbarungen auch Sonderzahlungen beeinflussen können.
  • Die Auszahlung erfolgt meist zusätzlich zum regulären Gehalt, üblicherweise bereits im November.
  • Weihnachtsgeld ist steuer- und sozialversicherungspflichtig wie der übrige Lohn. Da es in einem Monat zusätzlich zum normalen Gehalt ausgezahlt wird, kann es vorübergehend zu einem höheren Lohnsteuerabzug in diesem Monat kommen.
  • Wer unsicher ist, ob ein Anspruch besteht, findet die Grundlage meist im eigenen Arbeits- oder Tarifvertrag oder kann sich beim Betriebsrat oder der zuständigen Gewerkschaft erkundigen.

Was passiert als Nächstes?

Die meisten Unternehmen zahlen das Weihnachtsgeld traditionell im November oder Dezember aus. Eine neue, vollständige Erhebung des WSI-Tarifarchivs zu den tatsächlich ausgezahlten Beträgen für 2026 wird erst zum Jahresende erwartet. Bis dahin gilt als grober Anhaltspunkt die Erhebung vom Vorjahr, kombiniert mit den für 2026 ausgehandelten Tariferhöhungen.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.