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Streit um Obi-Orange: So hat der Bundesgerichtshof entschieden

Jahrelang stritten Obi, Hornbach und Globus um einen Farbton. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das letzte Wort gesprochen. Was die Entscheidung für die Baumärkte bedeutet.

Farbfächer mit verschiedenen Orangetönen auf einer Werkbank
Symbolbild (KI-generiert)

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Orange gehört zu Obi wie der Hammer zum Nagel – so sah es zumindest die Baumarktkette selbst. Seit 2010 ließ sie ihren Farbton als Marke schützen. Die Konkurrenten Hornbach und Globus wollten das nicht hinnehmen. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, wem das Orange gehört.

Worum ging es in dem Streit?

Obi hatte den Farbton Hellrotorange, bekannt als RAL 2008, am 17. Juni 2010 beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Es handelte sich um eine sogenannte abstrakte Farbmarke. Sie galt für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Bauen und Heimwerken. Damit wollte Obi verhindern, dass Wettbewerber die Farbe in diesem Umfeld wie eine Marke nutzen.

Hornbach und Globus beantragten die Löschung der Marke. Das Bundespatentgericht gab ihnen recht. Obi zog daraufhin vor den Bundesgerichtshof.

Fast jeder Zweite denkt an Obi

Die Baumarktkette hatte starke Argumente auf ihrer Seite, so schien es. Zwei Umfragen sollten belegen, wie bekannt die Farbe ist. In der ersten aus dem Jahr 2012 verbanden 45,6 Prozent der Bevölkerung Orange mit Obi. Bei der zweiten im Jahr 2020 waren es 49,6 Prozent. Zudem verwies Obi auf die lange und intensive Nutzung der Farbe.

Farbmarken sind in Deutschland kein Einzelfall. Die Sparkassen etwa haben sich ihr Rot schützen lassen, die Telekom ihr Magenta. Doch für Farben gelten hohe Hürden: Verbraucher müssen sie eindeutig einem bestimmten Unternehmen zuordnen.

Das Problem mit dem Baumarkt-Orange

Genau daran scheiterte Obi. Nach Auffassung der Richter ist Orange im Baumarktbereich allenfalls ein Hinweis auf Baumärkte im Allgemeinen. Einen bestimmten Anbieter erkennen die Kunden an der Farbe allein nicht. Die Umfragewerte reichten nicht aus, um eine Durchsetzung der Marke im Verkehr nachzuweisen.

Nach Einschätzung des Gerichts sind Kunden im Baumarktgeschäft nicht daran gewöhnt, eine einzelne Farbe als Erkennungszeichen eines bestimmten Händlers zu verstehen. Anders als bei manchen Süßwaren- oder Telekommunikationsmarken reicht die Farbe hier nicht, um das Unternehmen dahinter eindeutig zu erkennen. Sowohl Hornbach als auch Globus zeigten sich mit dem Ergebnis zufrieden.

Die Entscheidung: Orange gehört allen

Der Bundesgerichtshof wies die Rechtsbeschwerde von Obi am 17. September zurück (Aktenzeichen I ZB 58/25). Die Farbmarke wird damit gelöscht, die Entscheidung ist endgültig. Hornbach begrüßte den Beschluss. Obi betonte, die Hausfarbe bleibe zentral für die Wiedererkennung der Marke.

  • Obi bleibt orange: Die Kette darf ihre Hausfarbe weiter nutzen, aber nicht mehr exklusiv beanspruchen.
  • Konkurrenz darf mitmachen: Andere Baumärkte können ähnliche Orangetöne verwenden, ohne gegen die Marke zu verstoßen.
  • Hohe Hürde für Farben: Knapp die Hälfte der Bevölkerung reichte hier nicht für den Markenschutz.
  • Für Kunden: Achten Sie beim Einkauf auf Namen und Logo, nicht nur auf die Farbe des Marktes.
  • Letzte Instanz: Gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gibt es kein weiteres Rechtsmittel.

Ob Wettbewerber das Orange nun stärker in ihre Werbung einbauen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Für andere Unternehmen mit Hausfarben dürfte die Entscheidung ein wichtiger Maßstab sein.

Quellen